Für Mandanten mit einer Rechtsschutzversicherung:
Insofern Sie eine Rechtsschutzversicherung (mit Arbeitsrechtsschutz) abgeschlossen haben, bevor das Mobbing angefangen hat, muss diese die Kosten für den Anwalt und auch für ein etwaiges Gerichtsverfahrens übernehmen. Herr Rechtsanwalt de Backer klärt dies gerne für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.
Für Mandaten ohne Rechtsschutzversicherung:
Rechtsanwälte können für die außergerichtliche Vertretung eines Mandanten eine Honorarvereinbarung treffen. Dabei fallen für diesen in der Regel geringere Kosten als bei der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an, da sich die Gebühren dort nach dem Gegenstandswert (Streitwert) richten, die bei Arbeitsrechtstreitigkeiten/Mobbing vergleichsweise hoch ausfallen können.
Nachdem Sie Herrn Rechtsanwalt de Backer Ihr Problem geschildert haben, kann er die Rechtslage sorgfältig prüfen und Ihnen mitteilen, welche Handlungsmöglichkeiten es gibt. Dabei wird Ihr Fall zunächst auf Erstberatungsbasis abgerechnet, wobei maximal 250 € anfallen.
Nachdem Herr de Backer eine erste Prüfung Ihres Falles vorgenommen und den Arbeitsaufwand eingeschätzt hat, bekommen Sie einen Honorarvorschlag.
Um die Angelegenheit zu beschleunigen und für weitere Informationen, befolgen Sie bitte die Ratschläge unter "Was zu tun ist".